14 Gerichtsstand und Anwendbares Recht

  

Der zwischen People’s und dem Fluggast abgeschlossene Beförderungsvertrag unterliegt Österreichischem Recht.

 

Vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Bestimmungen wird als Gerichtsstand das für Wien-Innere Stadt sachlich in Frage kommende Gericht vereinbart.

 

 

Altenrhein Luftfahrt GmbH, Office Park 3, Top312, 1300 Flughafen Wien

Tel: +43 5572 203 610

E-Mail: info@peoples.ch